Rechtliche Vertretung klären

Damit im Notfall – etwa bei einer schweren Krankheit oder auch einem Unfall – weiterhin in Ihrem Sinne entschieden werden kann, sollten Sie sich rechtlich vorsorgen. Dies geschieht am besten durch die Erteilung von Vollmachten.

Kurz erklärt

  • Vollmachten sind besonders in Notsituationen wichtig
  • Sie stellen sicher, dass Ihre Wünsche respektiert und umgesetzt werden

Warum Vollmachten wichtig sind

Es ist sinnvoll, frühzeitig rechtlich vorzusorgen, um im Krankheits- oder Pflegefall handlungsfähig zu bleiben. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die im Ernstfall stellvertretend Entscheidungen trifft – etwa zu medizinischen Behandlungen oder zur Organisation der Pflege.

Alternativ oder ergänzend kann eine Betreuungsverfügung erstellt werden. Sie legt fest, wer vom Gericht als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Auch Wünsche zur Art der Pflege – zu Hause oder im Heim – können darin enthalten sein.

Zusätzlich hilft eine Patientenverfügung, medizinische Maßnahmen im Fall schwerer Krankheit oder im Sterben zu regeln – beispielsweise ob Wiederbelebung oder künstliche Beatmung gewünscht werden.

Diese Dokumente unterstützen Angehörige und medizinisches Personal, den Willen der betroffenen Person zu respektieren. Kostenlose Broschüren und Vorlagen erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz oder bei Verbraucherzentralen.

Nur wenn Sie bevollmächtigt sind, können Sie Entscheidungen für Ihre Angehörige oder Ihren Angehörigen treffen, wenn es notwendig wird.

Deshalb sollten Sie prüfen, ob bereits eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung vorhanden ist. Wenn diese fehlt und Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger nicht mehr der Lage ist, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen, dann kann über das örtliche Betreuungsgericht ein Antrag auf Betreuung gestellt werden.

Medizinische und rechtliche Regelungen treffen

Viele Menschen möchten sicherstellen, dass im Krankheits- oder Sterbefall in Ihrem Sinne entschieden wird. Eine Patientenverfügung hilft, medizinische Maßnahmen, wie künstliche Beatmung oder Wiederbelebung, im Voraus zu regeln. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine vertraute Person mit der rechtlichen Vertretung, in Bereichen wie Gesundheitsversorgung oder Vermögensfragen, zu beauftragen.

Betreuungsverfügung: Wer soll im Ernstfall handeln?

Die Betreuungsverfügung ist ein wichtiges Dokument für den Fall, dass keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Sie legt fest, wen das Gericht als rechtliche Betreuerin oder rechtlichen Betreuer bestellen soll, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Das Gericht muss sich in der Regel an diesen Wunsch halten. Ebenso kann festgelegt werden, wer auf keinen Fall als Betreuungsperson infrage kommt. Auch Wünsche zum Aufenthaltsort oder zur Art der Pflege – z. B. zu Hause oder im Pflegeheim – können in der Verfügung aufgeführt werden. Diese Wünsche helfen Angehörigen und dem Gericht, im Sinne der betroffenen Person zu handeln.

Vorsorgevollmacht: Verantwortung in vertrauensvolle Hände geben

Eine Vorsorgevollmacht erlaubt es, frühzeitig eine Vertrauensperson zu benennen, die bei Bedarf medizinische oder finanzielle Entscheidungen treffen darf. Diese Person kann im Namen der vollmachtgebenden Person handeln – zum Beispiel bei Klinikaufenthalten, in Pflegesituationen oder bei Bankgeschäften. Wichtig ist, die Vollmacht schriftlich zu verfassen und mit der ausgewählten Person offen über die eigenen Wünsche zu sprechen. Die Vollmacht sollte so formuliert sein, dass sie nur im Fall der Entscheidungsunfähigkeit gilt. Das sorgt für Klarheit. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht verpflichtend, kann aber hilfreich sein.

Tipp: Notfallmappe

Gewisse Unterlagen sollten im Notfall schnell grifftbereit sein. Zum Beispiel: Verfügungen, Medikamentenliste, Pflegegrad-Bescheid, Notfallkontakte, Liste der behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

Legen Sie eine Notfallmappe, mit allen wichtigen Dokumenten in Kopie, griffbereit an einem Ort, an. So haben Sie die Dokumente im Notfall schnell zur Hand oder können sie, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt, direkt mitnehmen.

Ansprechpartner zum Thema Bevollmächtigungen

Beratungen dazu bieten die Betreuungsstelle des Landratsamts und die folgenden Betreuungsvereine an:

Betreuungsstelle Landkreis Oberallgäu
Landratsamt Oberallgäu, Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen
Telefon: 08321 / 612 133
E-Mail: betreuungsstelle@lra-oa.bayern.de

Caritasverband Kempten-Oberallgäu e.V.
Sozialstation St. Vinzenz, Landwehrstr. 1, 87439 Kempten
Telefon: 08321 / 96 08 80 – 0
E-Mail: info@caritas-oberallgaeu.de

Diakonie Allgäu Betreuungen Oberallgäu
Betreuungen Oberallgäu, Herderstraße 3, 87527 Sonthofen
Telefon: 08321 / 68 66 – 0
E-Mail: betreuungen‑oberallgaeu@diakonie‑allgaeu.de

Lebenshilfe Betreuungsverein Kempten e.V.
Lebenshilfe Betreuungsverein, Feilbergstraße 50, 87439 Kempten
Telefon: 0831/ 523 26 – 0
E-Mail: info@btv-ke.de