Pflegeunterstützungsgeld

Bei plötzlichem Pflegebedarf können nahe Angehörige bis zu 10 Tage kurzfristig von der Arbeit freigestellt werden – mit Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse. Bei längerem Bedarf ist Beratung wichtig.

Kurz erklärt

  • Bis zu 10 Tage unbezahlte Freistellung bei akuter Pflegesituation – ohne Vorankündigung.
  • Pflegeunterstützungsgeld kann bei der Pflegekasse beantragt werden.

Was ist Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Es unterstützt berufstätige Personen, die kurzfristig die Arbeit unterbrechen müssen, um sich um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu kümmern.

Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung, vergleichbar mit dem Krankengeld, die von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gezahlt wird.

Das Pflegeunterstützungsgeld soll den Verdienstausfall ausgleichen, wenn Sie bis zu zehn Arbeitstage fehlen, um die Pflege zu organisieren oder selbst sicherzustellen.

Wann haben Sie Anspruch?

Die Voraussetzungen im Überblick:

  1. Betroffener Personenkreis: Hier handelt es sich um einen nahen Angehörigen z.B. Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern, Großeltern, Enkel.
  2. Akute Pflegesituation: Der Pflegebedarf tritt plötzlich auf, etwa nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt.
  3. Kurzfristige Arbeitsverhinderung: Sie müssen die Arbeit bis zu 10 Arbeitstage unterbrechen, um die Pflege zu organisieren (z.B. Pflegedienst beauftragen, Heimplatz finden) oder selbst zu übernehmen.
  4. Berufstätigkeit: Sie sind angestellt oder selbstständig tätig – ein Anspruch besteht unabhängig von der Betriebsgröße. Arbeitslose haben keinen Anspruch.

Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?

In der Regel beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Bei Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) sind es 100 % des Nettoarbeitsentgelts.

Für Selbstständige erfolgt die Berechnung auf Basis ihres durchschnittlichen Arbeitseinkommens.

Wie beantragt man das Pflegeunterstützungsgeld?

Folgende Schritte sind notwendig, um das Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen:

  1. Arbeitgeber informieren: Melden Sie Ihrem Arbeitgeber sofort, dass Sie wegen einer akuten Pflegesituation ausfallen (kein Vorlauf nötig, da Notfall). Ihr Arbeitgeber muss eine Bescheinigung über den Verdienstausfall für den Antrag ausfüllen. Es empfiehlt sich ggf. zunächst formlos einen Antrag zu stellen und Unterlagen nachzureichen.
  2. Ärztliche Bescheinigung einholen: Der Hausarzt der pflegebedürftigen Person oder das Krankenhaus muss den akuten Pflegebedarf bescheinigen und bestätigen, dass eine kurzfristige Organisation erforderlich ist.
  3. Antrag bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen stellen: Reichen Sie den Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ein – oft ist dies telefonisch oder über ein Online-Formular möglich.
  4. Erforderliche Unterlagen einreichen:
    • Ärztliche Bescheinigung über den akuten Pflegebedarf
    • Arbeitgeberbestätigung über Verdienstausfall (erhält man als Vordruck mit dem Antrag)
    • Eigene Angaben (Bankverbindung etc.)

Wichtige Hinweise

Das Pflegeunterstützungsgeld wird pro pflegebedürftige Person gewährt – mehrere Angehörige können sich die zehn Tage untereinander aufteilen. Sie können die 10 Tage auch aufteilen und zu verschiedenen Zeitpunkten im Kalenderjahr in Anspruch nehmen, solange die Pflegebedürftigkeit akut ist.

Für längere Auszeiten gibt es andere Regelungen, z. B. Pflegezeit oder Familienpflegezeit (unbezahlt, mit möglichem zinslosen Darlehen).