Pflegegrad beantragen

Wer im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist, kann einen Pflegegrad beantragen. Dieser ist Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen aus der Pflegeversicherung. Im Folgenden erklären wir übersichtlich und klar strukturiert, wie Sie einen Pflegegrad beantragen können.

Kurz erklärt

  • Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt
  • Begutachtung abwarten , anschließend Pflegegradbescheid erhalten
  • Führen Sie ein Pflegetagebuch zur Vorbereitung

Wann Sie einen Pflegegrad beantragen sollten

Wenn Sie mit Ihrer Angehörigen oder Ihrem Angehörigen zu einer Einschätzung des voraussichtlich notwendigen Hilfebedarfs gekommen sind, dann sollten Sie im nächsten Schritt einen Pflegegrad beantragen.

Befindet sich Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung, ziehen Sie bitte die behandelnden Ärztinnen und Ärzte oder das Pflegepersonal in Ihre Überlegungen mit ein. Nehmen Sie zudem baldmöglichst Kontakt zu dem Kliniksozialdienst auf. Dieser plant gemeinsam mit Ihnen die Versorgung nach der Entlassung und unterstützt Sie bei der Organisation der Pflege.

Schritte zur Beantragung eines Pflegegrades

Nachfolgend finden Sie hier die nächsten Schritte zur Beantragung eines Pflegegrades:

  1. Kontaktieren Sie die zuständige Pflegekasse. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angegliedert. Diese schickt Ihnen den Antrag zu. Klären Sie ggfs. gleichzeitig, ob der Kasse bereits eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorliegt, damit Sie als Ansprechperson legitimiert sind.
  2. Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn an die Pflegekasse zurück.
  3. Im Anschluss erhalten Sie, in der Regel schriftlich, einen Begutachtungstermin vom Medizinischen Dienst. Die Begutachtung findet grundsätzlich immer an dem Ort statt, an dem der Betroffene oder die Betroffene dauerhaft lebt. Dies kann demnach entweder zu Hause oder ggf. in der Pflegeeinrichtung sein.
  4. Die Gutachterin oder der Gutachter erstellt das Gutachten und leitet dieses im Anschluss der zuständigen Pflegekasse weiter.
  5. Die Pflegekasse trifft auf Grundlage der Empfehlung im Gutachten eine Entscheidung und sendet anschließend den Bescheid an den antragstellenden Pflegebedürftigen zu.

Die Bearbeitungszeit für eine Einstufung durch den Medizinischen Dienst und der Bescheidung durch die Pflegekasse beträgt mindestens fünf Wochen. Eine Schnelleinstufung, bei welcher eine vorübergehende Einstufung nach Aktenlage durch den Medizinischen Dienst erfolgt, kann durch den Kliniksozialdienst im Krankenhaus oder in der Rehabilitationsklinik gegen Ende des Aufenthaltes eingeleitet werden. Das Ergebnis dieser Pflegebegutachtung ist nur vorübergehend wirksam, bis eine persönliche Nachbegutachtung in der Häuslichkeit oder im Pflegeheim erfolgt.

Tipp: Pflegetagebuch

Lassen Sie sich vor dem Begutachtungstermin beraten. Fordern Sie bei der Pflegekasse ein Pflegetagebuch an oder fragen Sie nach einem Einschätzungsbogen beim nächstgelegenen Pflegestützpunkt. So können Sie den Hilfebedarf strukturiert dokumentieren und sich gezielt auf die Begutachtung vorbereiten. Auch online finden Sie gute Dokumente für eine optimale Vorbereitung.