Ambulante Pflegedienste unterstützen pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung – mit körperbezogener Pflege, Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung.
Die Leistungen werden vertraglich festgelegt und von der Pflegekasse bis zur Höhe des Pflegegrad-Budgets übernommen.
Kurz erklärt
- Nur zugelassene Pflegedienste mit Versorgungsvertrag dürfen Leistungen über die Pflegekasse anbieten.
- Die Leistungen müssen im Pflegevertrag konkret geregelt und transparent abgerechnet werden.
- Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zur Höhe des Pflegegrades. Mehrkosten sind privat zu tragen.
Inhaltsverzeichnis
Ambulante Pflege zu Hause
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Menschen mit Pflegebedarf im häuslichen Umfeld. Dies dürfen nur zugelassene Pflegedienste, die einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen haben. Damit sind diese Dienste verpflichtet, den von den Pflegekassen vorgegebenen Qualitätsstandard einzuhalten.
Pflegedienste unterstützen auf unterschiedliche Weise:
- Sie bieten körperbezogene Hilfestellungen an z. B. beim Waschen, Anziehen und Essen.
- Sie unterstützen bei der Alltags- und Freizeitgestaltung.
- Sie leisten Hilfen bei der Haushaltsführung bspw. Einkaufen, Reinigen der Wohnung und Kochen.
Nächste Schritte zur Beauftragung eines Pflegedienstes
- Bedarf klären: Welche konkreten Hilfen werden benötigt?
- Geeigneten Anbieter suchen: Nutzen Sie hierfür z.B. die Plattform PIO-Oberallgäu.
- Pflegevertrag erstellen: Lassen Sie sich eine Übersicht über die gewünschten Leistungen und eine transparente Kostenaufstellung aushändigen.
- Pflegevertrag abschließen: Nach Prüfung und Einverständnis wird der Pflegevertrag unterschrieben. Lassen Sie sich ein eigenes Exemplar oder eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen aushändigen.
Kosten und Abrechnung mit der Pflegekasse
Ambulante Pflegedienste können ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen – bis zur Höhe des Sachleistungsbudgets, das dem jeweiligen Pflegegrad entspricht. Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen von der pflegebedürftigen Person selbst bezahlt werden.
Eine Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse und im Pflegestützpunkt.