Wenn Pflegebedarf absehbar oder eingetreten ist, lohnt sich eine frühzeitige Beratung. Pflegekassen und Pflegestützpunkte bieten kostenlose Unterstützung – telefonisch, online oder vor Ort.
Kurz erklärt
- Anspruch auf Pflegeberatung besteht.
- Pflegekassen bieten auch Schulungen und Informationsmaterial an.
Inhaltsverzeichnis
Pflegeberatung
Wenn sich eine Pflegesituation abzeichnet und organisiert werden muss, sollten Sie sich fachlich beraten lassen. Wenden Sie sich hierzu an die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder an den Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.
Hier werden Sie durch speziell ausgebildete Pflegeberaterinnen und Pflegeberater zu allen Sozialleistungen, ehrenamtlichen und professionellen Hilfs- sowie Unterstützungsangeboten beraten. Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater helfen Ihnen bei der Organisation und können Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema
Pflege neutral, kostenfrei und unabhängig zur Seite stehen.
Die Beratung kann telefonisch, bei Ihnen zu Hause, online oder in der Beratungsstelle stattfinden. Eine Liste von Beratungsstellen finden Sie am Ende dieses Beitrages und in der Angebotsübersicht von PIO.
Fragen Sie auch nach passenden Informationsmaterialien, Pflegekursen und Schulungen bei Ihrer Pflegekasse. Diese stellen häufig sehr gute und hilfreiche Broschüren und Online-Angebote für Betroffene und Angehörige bereit.
„Pflichtberatung“ bei Pflegegeld
Nach § 37 Absatz 3 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) sind Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen – also zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen gepflegt werden – verpflichtet, in regelmäßigen Abständen, eine Beratung durch eine anerkannte Pflegefachperson in Anspruch nehmen. Dies gilt nicht verpflichtend, wenn zusätzlich ein professioneller Pflegedienst tätig ist.
Die Häufigkeit dieser Beratungsbesuche hängt vom Pflegegrad ab:
Pflegegrad | Beratungspflicht nach § 37.3 SGB XI |
---|---|
Pflegegrad 1 | freiwillig – kein Muss, aber halbjährlich möglich |
Pflegegrad 2 | halbjährlich (alle 6 Monate) verpflichtend |
Pflegegrad 3 | halbjährlich (alle 6 Monate) verpflichtend |
Pflegegrad 4 | vierteljährlich (alle 3 Monate) verpflichtend |
Pflegegrad 5 | vierteljährlich (alle 3 Monate) verpflichtend |
Erfolgt die Beratung nicht fristgerecht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.
Kostenfreie und neutrale Beratungsstellen
Pflegestützpunkt des Landkreis Oberallgäu
Im Landratsamt
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
Telefon: 08321 / 612 30 25
E-Mail: pflegestuetzpunkt@lra-oa.bayern.de
Fachstelle für pflegende Angehörige Oberallgäu
Caritasverband Kempten-Oberallgäu e.V.
Martin-Luther-Str. 10b
87527 Sonthofen
Telefon: 08321 / 660 10
E-Mail: fachstelle-pflege@caritas-oa.de
Ihre Kranken- und Pflegekasse bietet ebenfalls kostenfreie und neutrale Pflegeberatung an.