Pflege- und Hilfsmittel unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag – von Pflegebetten bis zu Inkontinenzprodukten.
Viele dieser Hilfen werden von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung oder eine Empfehlung durch den medizinischen Dienst – sowie die Versorgung durch zugelassene Vertragspartner.
Kurz erklärt
- Pflegehilfsmittel wie Duschsitze oder Pflegebetten fördern die Selbstständigkeit und erleichtern die Pflege. Eine ärztliche Verordnung oder eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes ist erforderlich.
- Verbrauchsprodukte werden ab Pflegegrad 1 mit bis zu 40 Euro monatlich pauschal bezuschusst.
- Für Inkontinenzprodukte ist ein ärztliches Rezept notwendig.
Inhaltsverzeichnis
Pflegehilfsmittel zur Unterstützung im Alltag
Pflegehilfsmittel sind Gerätschaften und Materialien, welche dazu beitragen, der oder dem pflegenden Angehörigen die Pflege zu erleichtern und der pflegebedürftigen Person ein selbständigeres Leben zu ermöglichen. Hierzu zählen bspw. Sitze für Badewanne und Dusche, Pflegebetten und Toilettenstühle. Diese können entweder direkt vor der Entlassung vom Kliniksozialdienst verschrieben werden oder auch von Hausärztinnen und Hausärzten.
Sofern ein Pflegeantrag gestellt wurde, prüfen zudem die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes direkt bei der Begutachtung den Bedarf und leiten diesen über das Pflegegutachten an die Pflegekasse weiter. Gehhilfen wie Rollatoren und Rollstühle müssen in jedem Fall von den Hausärztinnen oder den Hausärzten verordnet werden. Die Kasse übernimmt dann – nach Prüfung – die Kosten. Eine Liste der zugelassenen Hilfsmittel ist im Internet abrufbar unter www.hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de.
Bei technischen Hilfsmitteln ist eine einmalige Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten zu leisten, maximal aber 25 Euro.
Pflegemittel – Verbrauchsprodukte
Hiermit sind bspw. Desinfektionsmittel, Mundschutz, Einmalhandschuhe oder Betteinlagen gemeint. Für diese Mittel erhalten gesetzlich versicherte Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss in Höhe von 40 Euro pro Monat.
Klären Sie mit der Pflegekasse oder der zuständigen Pflegeberatung ab, welche Anbieter entsprechende Verträge mit der jeweiligen Kasse haben.
Inkontinenzprodukte
Um einen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse für Inkontinenzmaterial zu erhalten, brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese Verordnung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wenn Sie dauerhaft Inkontinenzprodukte benötigen, können Sie sich eine Dauerverordnung ausstellen lassen. Besprechen Sie dies mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
Schritte zur Versorgung
- Rezept von Hausärztin oder Hausarzt einholen
- Rezept im Sanitätshaus, Apotheke oder im Online-Shop einreichen. Fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach, mit welchen Vertragspartnern diese zusammenarbeitet
- Die Anbieter beraten Sie und stellen Ihnen Testpakete zusammen, damit Sie die passende Versorgung finden. Die Produkte können Sie sich gegebenenfalls nach Hause schicken lassen oder vor Ort abholen
- Je nach Versorgung kann eine Eigenbeteiligung erforderlich werden